Historie
Schon am Namen lässt sich der Ursprung der Lizenz erraten. Der Vater des GNU Project, Richard Stallman, hat im Januar 1989 die erste Version der Lizenz veröffentlicht. Er hat dabei nicht auf der grünen Wiese begonnen, sondern existierende Lizenzen aus dem GNU Project zusammengeführt. Im Jahr 1991 kam durch die FSF (Free Software Foundation) bereits die zweite Version der Lizenz. Eine hervorzuhebende Änderung gegenüber Version 1 ist die Möglichkeit, die Lizenz auf bestimmte Länder einzuschränken. Nach vielen Erfahrungen mit der Lizenz wurde am 29. Juni 2007 die finale Version 3 der GPL veröffentlicht. Hier wurde u. a. auch stark auf rechtliche Problematiken außerhalb der USA eingegangen. Die Version 1 trifft man heutzutage nur noch vereinzelt in Projekten an. Die Versionen 2 und 3 werden aber von vielen Projekten verwendet.
Wie eingangs erwähnt, fällt die GPL unter den Stamm der Lizenzen mit strengem Copyleft. Das hat mehrere Auswirkungen, sobald diese Bibliothek im kommerziellen Umfeld verwendet werden soll. Der erste Umstand lässt sich salopp zusammenfassen mit „mitgegangen, mitgefangen“. Beim Einsatz im eigenen Projekt, sei es auch nur ein unverändertes Kompilieren gegen diese Bibliothek, fällt das Projekt automatisch unter diese Lizenz. Einsatz bedeutet an dieser Stelle, dass Interaktion auf Quellcode passiert. Sobald die eigene Software unter die GPL-Lizenz fällt, sind nachfolgende Konsequenzen damit verbunden: Es dürfen keine Lizenzgebühren verlangt werden. Der Quellcode muss zur Verfügung gestellt werden. Auch der Lizenztext muss mitgeliefert werden. Zusätzlich darf man Lizenznehmern auch keine weiteren Beschränkungen auferlegen. Der Lizenztext hat unverändert zu bleiben. Wer sich nicht daran hält, hat mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Es gibt mehrere Gruppierungen, die sich die Aufdeckung solcher Verstöße auf die Fahne geschrieben haben. Ein Beispiel hier ist gpl-violations. Hierbei handelt es sich um eine Seite, die Verstöße gegen die GPL öffentlich macht. Es bleibt aber nicht bei der Veröffentlichung, sondern eines der Ziele ist die Unterstützung.
Als Entwickler sollte man sich grob merken, dass beim Einsatz von Frameworks unter GPL eine genauere Betrachtung notwendig ist. Unabhängig von Lizenzgebühren kann Quellcode ein unverzichtbarer Wettbewerbsvorteil sein.
Neue Bibliotheken gehören abgestimmt
Für kommerzielle Softwareentwicklung scheidet Software unter GPL aus, jedenfalls, wenn sie in eigene kommerzielle Software einfließen soll. Zum Abschluss möchte ich nochmals betonen, dass Softwareentwickler nicht zu Juristen mutieren sollen. Trotzdem ist es wichtig, bei neuen Bibliotheken auf die Lizenz zu achten. Warum nicht im Projektwiki eine Übersicht einbinden mit Bibliotheken und Lizenzen, die problemlos eingesetzt werden können? Bei neuen Bibliotheken ist deshalb eine Abstimmung und Information an den Projektleiter ratsam. Das Lizenzthema darf nicht auf den Schultern der Entwickler ausgetragen werden.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen schönen sonnigen Monat. Neben die Lizenzsuppe passt auch noch ein Grill, denn die Lizenzsuppe steht ja inzwischen beim Projektleiter.




