Heißt es nicht Copyright?
Der Begriff des Copyright wird bei Lizenzen von kommerzieller Software verwendet. Geregelt werden hiermit die Rechte des Urhebers. Darunter fallen Themen wie Nutzung und Vervielfältigung. Bei Copyright ist die Weitergabe der Software untersagt. Das Gegenteil: Copyleft. Kurz gesagt regelt Copyleft, dass Software mit solch einem Lizenztyp frei verfügbar sein muss, und zwar im Quellcode.
Varianten von Copyleft
Um Entwickler und Unternehmen eine größere Wahlmöglichkeit zu bieten, haben sich drei Varianten von Copyleft herausgebildet. Diese Unterschiede sind relevant bei Änderungen der Software. Auch die Verwendung in kommerzieller Software ist betroffen. Nachfolgend sind die drei möglichen Varianten aufgeführt:
- Lizenzen mit strengem Copyleft
- Lizenzen mit beschränktem Copyleft
- Lizenzen ohne Copyleft
Bei strengem Copyleft ist der Entwickler verpflichtet, jede Änderung der unter dieser Lizenz stehenden Software, unter der Ursprungslizenz wieder zur Verfügung zu stellen. Die Einbindung in ein kommerzielles Produkt ist untersagt. Ein Beispiel für solch einen Lizenztyp ist die GNU General Public License (GPL). Von dieser Lizenz existieren mehrere Versionen. Details dazu in einem späteren Teil dieser Kolumne.
Software unter Lizenz mit beschränktem Copyleft darf in Projekten mit anderen Lizenzen verwendet werden. Diese Software darf dann unter einer anderen Lizenz veröffentlich werden. Auch eine kommerzielle Lizenz ist möglich. Dies gilt, solange die Modifikation der Software unter beschränkter Copyleft-Lizenz in eigenen Dateien erfolgt. Ein Beispiel für solch eine Lizenz ist die GNU Lesser General Public License (LGPL).
Lizenzen ohne Copyleft haben keine Einschränkungen in Bezug auf Veränderung und Einsatz. Somit ist es möglich, den Quellcode der Software zu verändern und das Ergebnis unter jedwede Lizenz zu stellen. Ein Einsatz im kommerziellen Umfeld ist uneingeschränkt möglich. Ein Beispiel für solch eine Lizenz ist die Apache License (ASL).
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass die Abstufungen bei Copyleft sich auf die Art der Veränderung der Ursprungssoftware und auch die Lizenzierung der entstehenden Software auswirken.
Bei Lizenzen unter strengem Copyleft trifft man häufig die so genannte Duallizenz an. Dabei wird die Software unter zwei Lizenzen angeboten. Einmal unter einem strengen Copyleft mit den genannten Konsequenzen. Und einmal unter einer Lizenz ohne Copyleft. Die zweite Variante wird dabei meist kostenpflichtig angeboten. Damit hat der Entwickler die Möglichkeit, die Software in eigener proprietärer Software zu verwenden, und das ohne Einschränkungen auf die Lizenz seiner entstehenden Software.
Warum so kompliziert?
Als Softwareentwickler stellt man sich die Frage, warum hier solch ein juristischer Komplex entstanden ist. Erklären lässt es sich damit, dass unterschiedliche Sichtweisen und Erwartungen an Open Source aufeinander treffen. Einmal der Anspruch des offenen und wiederverwendbaren Quellcodes. Auf der anderen Seite der Anspruch eines Unternehmens oder Entwicklers auf Schutz der Unternehmenswerte. Das Prinzip der Duallizenz ist hier ein fairer Mittelweg.
In der Hoffnung, dass die Lizenzsuppe langsam klarer wird, wünsche ich Ihnen einen schönen Monat und wenig Knorpel in Ihrer eigenen Lizenzsuppe.









